Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen Rieder´s Quellen-Betriebe GmbH

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Rieder´ Quellen-Betriebe GmbH („RQB“) gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB (B2B) („Kunde“), insbesondere Lebensmitteleinzelhandel, Großhandel sowie Lohnabfüllung und Auftragsproduktion.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch RQB anerkannt wurde. 

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und gelten subsidiär zu allfälligen sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstigen Vertragsformblättern des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen. 

2. Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Angaben zu Produkten sind keine garantierten Eigenschaften, sofern nicht schriftlich zugesichert. Warenmuster werden sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart gegen Berechnung einer Vergütung zur Verfügung gestellt.

Jeder Vertragspartner ist für die betriebseigene Anbindung zum EDI Provider verantwortlich und trägt die Systemkosten sowie die Haftung für eventuelle Mängel bis zum Provider. Änderungen der Datensätze werden von den Vertragspartnern immer im Vorfeld kommuniziert und zumindest sechs Wochen vor der aktiven Umsetzung zu Testzwecken übermittelt. 

3. Lieferung

Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW) oder gemäß vereinbartem Incoterm. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde. Telefonische Aussagen von Mitarbeitern sind unverbindlich, bis diese schriftlich seitens RQB bestätigt werden. Teillieferungen sind zulässig.

Nach Übermittlung der Bestellung durch den Kunden überprüft RQB, ob diese zum gewünschten Liefertermin bzw. innerhalb des gewünschten Zeitraums vollständig und pünktlich ausgeführt werden kann. Der Kunde erhält binnen 3 Werktagen (unterbrochen durch Sams-, Sonn- und österreichische gesetzliche Feiertage) die Bestätigung, dass die Lieferung wie bestellt ausgeführt werden kann. Ansonsten wird RQB ein anderes Lieferdatum bzw. Liefermenge vorschlagen. Liefertermine sind bis zur Bestätigung seitens RQB unverbindlich. 

Im Falle eines (auch nur teilweisen) Annahmeverzuges der Ware durch den Kunden verpflichtet sich der Kunde eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 2 % der Gesamtsumme der Bestellung pro angefangenem Kalendertag und die tatsächlich angefallenen Lagerkosten zu bezahlen. RQB wird dem Kunden den ermittelnden Betrag der Vertragsstrafe samt Lagerkosten in Rechnung stellen.

Das Recht von RQB einen die Vertragsstrafe und Lagerkosten überschreitenden Schaden aufgrund des Annahmeverzuges (auch hinsichtlich Teilmengen) oder aus einem anderen Grund vom Kunden zu fordern, bleibt jedenfalls unberührt. Ebenso ist RQB im Falle des Annahmeverzuges – unbeschadet weiterer Rechte, insbesondere allfälliger Schadenersatzansprüche – ohne weitere Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag (teilweise) zurückzutreten.

 

4. Palettenbedingungen

RQB stellt EURO-Paletten zur Verfügung. Diese Paletten werden im Zug- um-Zug Tauschsystem abgewickelt. Erfolgt kein sofortiger Palettentausch, wird der jeweils gültige Palettenpreis in Rechnung gestellt. Rückgaben erfolgen nur in qualitativ gleichwertigem tauschfähigem Zustand gemäß UIC/EUR-Richtlinien. Nicht tauschfähige Paletten werden entweder nicht angenommen oder kostenpflichtig entsorgt. Der Kunde erhält die Rechnung für nicht tauschfähige Paletten und ist diese unverzüglich zu begleichen. 

RQB kann für jeden Kunden ein Palettenkonto führen. Differenzen sind vom Kunden innerhalb von 7 Tagen zu reklamieren, andernfalls gelten die Aufzeichnungen von RQB als anerkannt. Palettensalden können von RQB jederzeit abgerechnet werden. 

5. Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto ab Werk (EXW) zzgl. USt.

Verpackung, Versand und Pfand werden gesondert verrechnet und sind nicht skontierbar. Preiserhöhungen von Zulieferern, Lohn-, Steuer-, Gebühren- oder Abgabenerhöhungen etc., welche bei Abschluss des Vertrages noch nicht bekannt waren, werden von RQB dem Kunden weiterverrechnet. RQB wird den Kunden im Vorfeld über die Preiserhöhung und deren Hintergrund informieren. 

Die Abholung und der Transport der Ware wird vom Käufer organisiert, koordiniert und bezahlt. 

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Verzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnspesen in Höhe von € 50,-- pro Rechnung und pro Mahnung. RQB ist berechtigt, Lieferungen bei offenen Forderungen oder Bonitätsverschlechterung zurückzuhalten oder Vorauszahlung zu verlangen. Bei Neukunden erfolgt jedenfalls Vorauskassa. Falls eine Skontovereinbarung besteht, beginnt die Skontofrist mit dem Tag des Rechnungsdatums zu laufen. 

RQB ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, zu stoppen bzw. zu stornieren und abzurechnen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eintritt, insbesondere, wenn gegen den Kunden Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bekannt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder ein solches Verfahren eröffnet wird oder seine Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der RQB. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Bei Zahlungsverzug ist RQB berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. 

7. Pfand

Die Zahlung des verpflichtenden Pfandbetrages verschafft kein Eigentum, Pfand ist kein Kaufpreis. Das gesetzliche Einwegpfandpflicht beträgt derzeit € 0,25 und wird im Namen und auf Rechnung der zentralen Stelle (EWP Recycling Pfand Österreich GmbH) eingehoben. 

 

8. Gewährleistung und Mängelrüge

Der Kunde hat die Ware unverzüglich bei Abholung bzw. Lieferung zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind spätestens binnen zwei Werktagen schriftlich zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach Wahl von RQB Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Transportschäden oder Fehlmengen sind unverzüglich bei Übernahme zu rügen. Es obliegt dem Kunden zu beweisen, dass die Sache mangelhaft ist.

9. Garantiezusage

Hinsichtlich der Qualität der angelieferten Ware garantiert RQB, dass die Ware die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit, insbesondere die in der Bestellung oder im Auftrag angeführten Eigenschaften hat und für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Wasser ist ein Naturprodukt. RQB garantiert, dass die Ware in ihrer Zusammensetzung, Qualität und Verpackung den jeweils geltenden österreichischen und EU-Bestimmungen entspricht. 

10. Haftung

RQB haftet ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden) wird ausgeschlossen. RQB übernimmt keine Haftung für Mangelfolgeschäden, wie Rückholaktionen, entgangenen Gewinn etc. 

Keine Haftung besteht für:

     - unsachgemäße Lagerung oder Transport 

     - Nichteinhaltung von Kühlketten

     - falsche Weiterverarbeitung oder Verwendung

 

Der Kunde ist verpflichtet, alle lebensmittelrechtlichen Vorgaben bei Lagerung, Vertrieb und Kennzeichnung einzuhalten. Im Falle von Produktrückrufen ist der Kunde verpflichtet, RQB unverzüglich zu informieren und Maßnahmen abzustimmen.

Ereignisse höherer Gewalt, welche nicht in den Sphären von RQB und dem Kunden liegen (zB Katastrophenschäden, Rohstoffengpässe, Energieausfälle) berechtigen beiderseits zur angemessenen Fristverlängerung. Der bestehende Vertrag kann in diesem Fall seitens des Kunden frühestens drei Monate nach Ende des Ereignisses gelöst werden. 

11. Lohnabfüllung/ Auftragsproduktion

Der Kunde stellt das Design des Etiketts auf eigene Verantwortung und Kosten bereit, sofern nichts anderes vereinbart ist. Weiters ist der Kunde für den Inhalt sowie die Verkehrsfähigkeit des Etiketts im Bestimmungsland verantwortlich. Er garantiert, dass das Design frei von Rechten Dritter ist, insbesondere, dass am Etikett weder Eigentumsrechte Dritter noch in- oder ausländische gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte bestehen. Falls inhaltliche Beanstandungen durch Behörden oder Dritte sowie Verletzungen derartiger Rechte geltend gemacht werden, ist RQB seitens des Kunden schad- und klaglos zu halten. 

Bei Beistellung des Etikettendesigns durch den Kunden trägt dieser die Kosten der Druckklischees für neue oder geänderte Etiketten und auch bei Ersatzherstellung von Druckklischees aufgrund deren Abnutzung. 

Sofern der Kunde Materialen beistellt und im Vorfeld die Tauglichkeit nicht mit RQB abgeklärt wurde, haftet der Kunde für Produktionsverzögerungen sowie Produktionsausfall aufgrund von Materialmängeln. 

Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu ± [10 %] gelten als vertragsgemäß. Die Produktion erfolgt gemäß den RQB-Spezifikationen, welche jederzeit vom Kunden angefordert werden können. Abweichungen in Bezug auf Füllmenge, CO2 Gehalt, etc. sind vom Kunden nachzuweisen.

12. Audit

Grundsätzlich besteht für Kunden die Möglichkeit Audits bei RQB während der regulären Betriebszeiten selbst oder durch beauftragte Dritte durchzuführen. Diese müssen zumindest sechs Wochen vorher angekündigt werden und dürfen den laufenden Geschäftsbetrieb nicht stören. Der Gegenstand des Audits erstreckt sich auf für die Geschäftsbeziehung relevante Umstände wie Einhaltung der Hygienevorschriften, Besichtigung der Produktionsstätte etc., nicht jedoch auf die Einsicht in Geschäftsunterlagen, Preisvereinbarungen, usw. Die durch das Audit entstehenden Kosten trägt der Kunde. 

13. Verschwiegenheitsklausel

Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen und werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke der Vertragsabwicklung zu verwenden.

 

Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:

- Geschäfts- und Vertragskonditionen

- Preise, Kalkulationen und Angebote

- Rezepturen, Produktionsverfahren und Spezifikationen

- Lieferanten- und Kundendaten

- technische, kaufmännische und betriebliche Informationen

- sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Unterlagen und Daten

 

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch für Informationen, die durch Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Dritte bekannt werden. Der Kunde verpflichtet sich, entsprechende Personen ebenfalls zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Bei externen Anfragen betreffend vertrauliche Informationen zur Geschäftsbeziehung mit RQB verpflichtet sich der Kunde, auf die bestehende Vertraulichkeitsvereinbarung hinzuweisen, keine vertraulichen Informationen preiszugeben und RQB unverzüglich über die Anfrage zu informieren. 

Nicht als vertraulich gelten Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich werden, rechtmäßig von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus für die Dauer von fünf Jahren. Bei Verstoß gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung ist der geschädigten Partei der daraus entstehende Schaden zu ersetzen und verpflichtet sich die verletzende Partei zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000, -- unbeschadet darüberhinausgehender Schadenersatzansprüche.

14. Datenschutz

RQB verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Name, Kontaktdaten, Rechnungsdaten) ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtungen). Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, insbesondere an Transportdienstleister, Zahlungsdienstleister oder steuerliche Berater. RQB trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter www.alpquell.com/datenschutz zu entnehmen.

15. Rechtswahl, Gerichtstand, Erfüllungsort und Allgemeine Bestimmungen

  • Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen RQB an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von RQB ausgeschlossen. RQB ist berechtigt, Forderungen gegen den Kunden an Dritte abzutreten. 

  • Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das in Innsbruck in Tirol sachlich zuständige Gericht vereinbart. 

  • Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen. 

  • Als Erfüllungsort gilt der Sitz von RQB und Produktionsstandort Münster in Tirol, sofern in der Bestellung kein anderer Erfüllungsort genannt ist. 

  • Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Es wird vereinbart, dass die nichtige oder unwirksame Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen ist, dass der mit der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird. Dies gilt auch für allfällige Lücken. 

  • Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. 

Stand 23.06.2026 TVe